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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen

Diese AGB regeln die Grundlagen unserer Zusammenarbeit – transparent, fair und auf Basis der österreichischen Rechtsordnung. Bitte lies sie vor deinem ersten Termin durch.

AGB

AGB

1. Vor Behandlungsbeginn

1.1 Ärztliche Verordnung

Für deine Behandlung benötigst du in der Regel eine ärztliche Verordnung. Diese erhältst du von einer Ärztin oder einem Arzt deines Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Deine persönlichen Daten
  • Eine medizinische Diagnose
  • Die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Die verordnete Behandlung

Ausnahme – Prävention: Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann abgesehen werden, wenn du Leistungen ausschließlich zur Prävention in Anspruch nimmst. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Solltest du z.B. unter Schmerzen leiden oder dir andere behandlungsbedürftige Beschwerden bekannt sein oder auftreten, teile dies bitte sofort mit.

1.2 Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und gegebenenfalls für die Behandlung benötigtem Material. Sie werden dir bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben.

Ich habe keinen Vertrag mit deinem Krankenversicherungsträger. Du begleichst die Kosten direkt als Wahltherapeutin-Patient:in und kannst im Anschluss bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger einen teilweisen Rückersatz gemäß dem geltenden Kassentarif bzw. satzungsmäßigen Kostenzuschuss beantragen.

Hinweis: Angaben zur erwarteten Höhe des Kostenersatzes können nur unter Vorbehalt der Entscheidung deines Sozialversicherungsträgers gegeben werden. Präventive Maßnahmen ohne ärztliche Verordnung können nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

1.3 Chefärztliche Genehmigung

Dein Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dafür benötigst du eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung deiner zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten – auf Basis der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

1.4 Befunde zum Ersttermin

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung, für die ich auf deine Mithilfe angewiesen bin. Bitte bringe zum ersten Termin alle relevanten Befunde, Arztbriefe, Operationsberichte oder Vorbefunde mit. Je vollständiger das Bild, desto gezielter und wirksamer kann ich arbeiten.

2. Ablauf der Therapie

2.1 Persönliche Einzelbetreuung

Während der gesamten Behandlungsdauer stehe ich ausschließlich dir zur Verfügung. Ich bin deine Ansprechpartnerin in allen organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Gemeinsam vereinbaren wir zu Beginn die für dich wesentlichen Rahmenbedingungen:

  • Wohin? Behandlungsziel
  • Was? Maßnahmen der Behandlung
  • Wann? Behandlungstermine
  • Wie lange? Behandlungsdauer pro Einheit
  • Wie häufig? Behandlungsfrequenz
  • Bis wann?
  • Behandlungsumfang insgesamt
  • Wie viel? Kosten der Behandlung

2.2 Umfang meiner Leistung

Meine Leistung umfasst alle unmittelbar mit und für dich erbrachten Maßnahmen, insbesondere:

  • Persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • Behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe
  • Notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlung (z.B. Herstellung oder Anpassung von individuellem Therapiematerial)
  • Gesetzlich verpflichtende Dokumentation (Krankengeschichte) mit 10-jähriger Aufbewahrung – du hast ein Recht auf Einsichtnahme und Kopie gegen Kostenersatz
  • Auf Anfrage: Verfassen von individuellen Befundberichten zur Vorlage bei Krankenversicherungsträgern, Ärztinnen, privaten Versicherungen o.Ä.

2.3 Grundsätze meiner Behandlung

Meine Tätigkeit orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992 idgF.

Wissenschaft: Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden der Physiotherapie und Osteopathie.

Selbstbestimmung: Auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung unterbreite ich dir einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt dir, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir zu besprechen. Deine Autonomie hat höchste Priorität.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die du mir anvertraust, unterliegen meiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 MTD-Gesetz. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zweck der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt sowie weiteren, von dir genannten Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne dein ausdrückliches Einverständnis werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als notwendig erweisen, werde ich dies mit dir besprechen.

2.4 Dokumentation

Ich bin gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum. Auf dein Verlangen kannst du Einsicht nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten.

Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner Daten findest du in meiner Datenschutzerklärung.

3. Kosten der Behandlung

3.1 Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und gegebenenfalls für die Behandlung benötigtem Material. Die individuell in Aussicht genommene Behandlung und die dazugehörigen Kosten werden dir zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf meiner aktuellen Honorarliste.

Eine Übersicht der Leistungen und Preise findest du auch auf der Leistungsseite dieser Website. Die dort angegebenen Preise sind Richtwerte – der genaue Preis wird nach Erstbefund und individuellem Therapiebedarf vereinbart.

3.2 Zahlungsmodus

Ich stelle dir nach Abschluss der Behandlung (bzw. nach Abschluss der in der ärztlichen Verordnung enthaltenen Behandlungseinheiten) oder nach definierten Einheiten eine Honorarnote über die Kosten der Behandlungssitzungen aus.

Folgende Zahlungsmodalitäten sind möglich:

  • Banküberweisung (Fälligkeit gemäß Honorarnote)

Der vereinbarte Zahlungszeitpunkt ist der Honorarnote zu entnehmen. Ich bitte um pünktliche Bezahlung, da dies für eine kleine Praxis wesentlich ist.

3.3 Verzug & Mahnspesen

  • Erste Mahnung: € 20,–
  • Zweite Mahnung: € 50,–
  • Dritte Mahnung: € 100,–

Die Gesamtforderung ergibt sich aus dem Honorar zuzüglich allfälliger Verzugszinsen und Mahnspesen.

4. Dein Beitrag zum Behandlungserfolg

Ich bin deine Begleiterin auf deinem ganz persönlichen Weg – und stehe dir mit Wissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite. Eine erfolgreiche Behandlung ist jedoch kein Einbahnweg: Deine aktive Mitarbeit ist ein wesentlicher Teil des Erfolgs.

Im Rahmen der Erstbegutachtung besprechen wir gemeinsam Behandlungsziele und -maßnahmen. Für den bestmöglichen Verlauf bitte ich dich:

  • Mir offen Auskunft über deinen Gesundheitszustand und deine Krankengeschichte zu geben
  • Mir relevante Vorbehandlungen und Untersuchungen mitzuteilen
  • Vereinbarte Handlungsanleitungen und Übungen im Alltag umzusetzen
  • Mich sofort zu informieren, wenn sich dein Befinden verändert oder neue Beschwerden auftreten

Sollte ich den Eindruck gewinnen, dass der Behandlungserfolg – etwa aufgrund mangelnder Mitwirkung – nicht erreichbar erscheint, werde ich das offen mit dir besprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Dein Wohlbefinden liegt mir am Herzen. Alles, was du mir erzählst, bleibt vertraulich. Kein Thema ist zu heikel, kein Anliegen zu klein.

5. Absagen & Terminausfälle

Solltest du einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitte ich dich herzlich, dies so früh wie möglich mitzuteilen – spätestens jedoch 24 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin.

Ausfallshonorar: Wird ein Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen, behalte ich mir das Recht vor, das entfallene Honorar in voller Höhe – entsprechend dem Betrag, der bei durchgeführter Behandlung angefallen wäre – in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Ich verstehe, dass unvorhergesehene Ereignisse passieren. Bei triftigen Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung) bitte ich dich, mich so rasch wie möglich zu informieren – wir finden gemeinsam eine Lösung.

Abgesagte Termine erreichst du am schnellsten:

  • Telefonisch: +43 660 9620269
  • Per E-Mail: info@osteopathie-magdalena.at

6. Beendigung der Behandlung

Die ärztliche Verordnung begrenzt grundsätzlich den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus medizinisch notwendig sein, ist eine neue ärztliche Verordnung erforderlich (bei gewünschter Rückerstattung: wieder chefärztlich bewilligt).

Die Behandlung endet üblicherweise im gemeinsamen Einvernehmen. Darüber hinaus steht es sowohl dir als auch mir jederzeit frei, die Behandlung ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Ich werde eine Behandlung insbesondere dann beenden, wenn:

  • die Behandlung nicht zum vereinbarten Ziel führt oder andere Maßnahmen medizinisch angezeigt sind,
  • die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint, oder
  • der vereinbarte Zahlungsmodus wiederholt nicht eingehalten wird.

Bei vorzeitiger Beendigung werden ausschließlich jene Behandlungssitzungen verrechnet, die tatsächlich stattgefunden haben. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine bilden davon eine Ausnahme (siehe Abschnitt 5).

7. Kostenrückersatz beim Krankenversicherungsträger

Um einen teilweisen Kostenersatz bei deinem Krankenversicherungsträger zu beantragen, gehst du wie folgt vor:

  1. Lass die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligen.
  2. Lass deine Therapeutin nach jeder Behandlung die Verordnung mit Datum und Unterschrift bestätigen.
  3. Reiche nach Abschluss der Behandlung die chefärztlich bewilligte Verordnung gemeinsam mit der von mir ausgestellten Honorarnote bei deiner zuständigen Krankenversicherung ein.
  4. Beantrage die Überweisung des erstattungsfähigen Betrags auf dein Konto.

Ich berate dich gerne zur ungefähren Höhe des Kostenersatzes – jedoch nur unter ausdrücklichem Vorbehalt der Entscheidung deines Sozialversicherungsträgers. Die tatsächliche Erstattungshöhe liegt allein in dessen Ermessen.

Tipp: Die österreichischen Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB etc.) erstatten in der Regel einen Prozentsatz des Kassentarifs. Bei einer privaten Zusatzversicherung kannst du häufig einen höheren Anteil zurückbekommen – erkundige dich direkt bei deiner Versicherung.

Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher:innen gilt vorrangig der gesetzlich vorgesehene Gerichtsstand gemäß §§ 83a, 83b JN.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen der AGB

Ich behalte mir das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist auf dieser Website abrufbar. Für bestehende Behandlungsverhältnisse gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Kontakt & Beschwerden

Bei Fragen zu diesen AGB oder Beschwerden über meine Leistungen wende dich bitte direkt an mich:

Magdalena Rechberger
Lammgasse 5/4, 1080 Wien
info@osteopathie-magdalena.at
+43 660 9620269

Mein Ziel ist es, alle Anliegen einvernehmlich und unbürokratisch zu klären.

Stand: 30.04.2026 · Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert.